Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht

Abmahnung, Einstweilige Verfügung, Urteil erwirken oder abwehren? Ich bin ein  erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (beinhaltet insbes. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Presse-/Medienrecht) und helfe Ihrem Unternehmen unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen!

Kostenlose erste Einschätzung von RA Will: 040-32809780 oder 0431-9828738 oder Email an will@wns-partner.de. In eiligen Angelegenheiten: 0177 388 65 68

Sie wollen eine Abmahnung wegen eines marken-, wettbewerbs- urheberrechtswidrigen Verhaltens oder einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet oder der Presse bewirken? Sie werden mit einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung konfrontiert? Melden Sie sich gern, ich helfe Ihnen. Solche Verfahren sind stets schnell zu führen. Durch Zeitablauf kann Ihnen erheblicher Nachteil entstehen. 

Jetzt anrufen und sofort einen Termin mit mir persönlich vereinbaren: 040 32809780 (Hamburg) oder 0431 9828738 (Kiel) oder unverbindliche, kostenlose Anfrage per Email an will@wns-partner.de

Bereits am Telefon kann ich Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung mitteilen.

Unsere Leistungen

Im Streitfall:

  • Abmahnung, einstweilige verfügung, Klage
  • Abwehr von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Klagen
  • bei Bedarf: (Gegen-) Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen
  • Schutzschrift für die Vorab- Verteidigung

Unterschreiben Sie nichts, was nicht anwaltlich geprüft ist. Ein nicht unerheblicher Teil von Abmahnungen ist fehlerhaft. Weitere Fehler werden im Laufe einer Auseinandersetzung gemacht und kosten unnötig Geld. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt, denn Fachanwälte wissen einfach mehr.

Ich habe mehr als 20 Jahre Erfahrung im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sowie Presse.- und Medienrecht (Sammelbegriff: "gewerblicher Rechtsschutz"). Ich habe  -bundesweit- unzählige einstweilige Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren sowohl auf der Passiv- als auch auf der Aktivseite erfolgreich durchgeführt. "Keine Angst vor großen Tieren" lautet die Devise. Mehr noch im einstweiligen Verfügungsverfahren als im vergleichsweise "gemütlichen" Klagverfahren bzw. Hauptsacheverfahren sind Erfahrung und ein kühler Kopf notwendig, um ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder deren Abwehr zum Erfolg zu bringen. Die ersten Schritte sind sehr wichtig, weshalb auch dringend davon abgeraten wird, sich ohne einen fundierten rechtlichen Hintergrund in eine wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder auch urheberrechtliche Auseinandersetzung zu begeben. Sie haben bei Alleingängen viele Möglichkeiten, alles nur noch schlimmer zu machen oder ein Eigentor zu schießen. Ich helfe Ihnen und habe dabei stets Ihre wirtschaftichen Interessen im Blick.