Datenschutzrecht

Rechtsanwalt Neumann hat sich schon früh mit dem Thema Datenschutz beschäftigt. Seiner Meinung nach gehören fundierte Kenntnisse im Datenschutzrecht zwingend zu einer guten arbeitsrechtlichen Beratung, immerhin hat man es im Beschäftigtenverhältnis mit personenbezogenen Daten und Beschäftigtendaten zu tun, für deren Verarbeitung bekanntlich besondere Vorschriften gelten. Verstöße dagegen können Schadenersatzansprüche und aus Sicht des Arbeitgebers - teils empfindliche - Bußgelder auslösen.

Vor Erlass der Datenschutz-Grundverordnung ("DS-GVO") war das Interesse der verschiedenen Akteure (Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer) eher gering ausgeprägt. Das hat sich seit dem Inkrafttreten der DS-GVO (und des neuen BDSG) signifikant verändert.

Rechtsanwalt Neumann ist Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes, auch und insbesondere im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis.

Herr Neumann leitet regelmäßig Seminare und Workshops zum Thema Datenschutz und hält Vorträge bei Verbänden und Vereinigungen. Er leitet auch Betriebsrats-Schulungen zu diesem Thema, beispielsweise "Der gläserne Mitarbeiter" und "Datenschutz im Betriebsrats-Büro".

Bitte sprechen Sie uns unverbindlich an, wernn Sie Näheres zu diesem Thema erfahren möchten: 040-32809780