Musterrecht

Design eintragen und schützen.

Das Geschmacksmustergesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, ein Design in das Geschmacksmusterregister eintragen zu lassen, so dass es einem besonderen Schutz unterliegt. Die Eintragung verleiht Ihnen das Recht, sich gegen die unerlaubte Verwendung eines Designs durch einen Mitbewerber kraftvoll zur Wehr zu setzen. Sind Sie Designer? Sie wollen ein Muster eintragen lassen? WNS Will+Partner hilft Ihnen dabei.

Unsere Leistungen:

  • Anmeldung von Geschmacksmustern bzw. Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), sowie beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM).
  • Prüfung/Durchsetzung Ihrer Rechte bei Verletzungen Ihres Geschmacksmusters/Designs.
  • Abmahnung wegen Verletzung Ihres Geschmacksmusters/Designs, gerichtliche Vertretung.
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen

Bringen Sie uns dann ins Spiel, wenn Mitbewerber Ihr Design kopieren und Ihrem Unternehmen dadurch Schaden zufügen.