Vertragsrecht/AGB/Wettbewerbsverbot

Was immer Du tust, bedenke die Folgen …

Wir halten es für fahrlässig, Verträge von Bedeutung ohne eigene anwaltliche Prüfung abzuschließen. Es zeigt sich immer wieder, dass in selbst erstellten (Formular-) Verträgen oder solchen, die von einer (anwaltlich vertretenen) Partei ungeprüft übernommen werden, teils existenziell bedrohliche Schäden lauern. Besondere Beachtung finden bei uns vertragliche Wettbewerbsverbote.

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Prüfung von Verträgen
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen über Leistungen aus Verträgen
  • WETTBEWERBSVERBOT: Prüfung und Erstellung von Klauseln, ggf. Beseitigung (vermeintlich) vereinbarter Wettbewerbsverbote und Führung von gerichtlichen Verfahren zu diesem Thema.

Bringen Sie uns immer dann ins Spiel, wenn Sie etwas unterschreiben wollen oder (vermeintlich) müssen oder anderweitig Vereinbarungen treffen.