Markenrecht

Einstweilige Verfügung, Urteil erwirken oder abwehren? Ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (beinhaltet insbes. Markenrecht) hilft Ihrem Unternehmen unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen!

Kostenlose erste Einschätzung von RA Will: 040-32809780 oder 0431-9838738 oder Email an will@wns-partner.de. In eiligen Angelegenheiten mobil erreichbar unter 0177 388 65 68

Selbstverständlich hilft RA Will Ihnen auch bei der Anmeldung von Marken in Deutschland, der Europäischen Union oder bei anderen internationalen Registrierungen. Insbesondere nach dem BREXIT ist hier mehr zu tun als zuzusehen.

RA Will hat mehr als 20 Jahre Erfahrung im Wettbewerbsrecht und Markenrecht (Sammelbegriff: "gewerblicher Rechtsschutz"). Er hat -bundesweit- unzählige einstweilige Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren sowohl auf der Passiv- als auch auf der Aktivseite erfolgreich durchgeführt. "Keine Angst vor großen Tieren" lautet die Devise. Mehr noch im einstweiligen Verfügungsverfahren als im vergleichsweise "gemütlichen" Klagverfahren bzw. Hauptsacheverfahren ist Erfahrung und ein kühler Kopf notwendig, um ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder deren Abwehr zum Erfolg zu bringen. Die ersten Schritte sind sehr wichtig, weshalb auch dringend davon abgeraten wird, sich ohne einen fundierten rechtlichen Hintergrund in eine wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder auch urheberrechtliche Auseinandersetzung zu begeben. Sie haben bei Alleingängen viele Möglichkeiten, alles nur noch schlimmer zu machen oder ein Eigentor zu schießen. Rechtsanwalt Will hat stets Ihre wirtschaftichen Interessen im Blick. Tricks und Kniffe des Prozessrechts sind ihm bekannt, manchem Kollegen und mancher Kollegin aber nicht. 

Sie werden mit einer einstweiligen Verfügung konfrontiert oder interessieren sich für dieses Thema, etwa um einen Gegner in die Schranken zu weisen? Melden Sie sich JETZT, denn solche Verfahren sind stets schnell zu führen. Durch Zeitablauf kann Ihnen erheblicher Nachteil entstehen. Dies beginnt schon mit der notwendigen Dringlichkeit bei Eilverfahren. Viele unterschätzen dies. 

Jetzt anrufen und sofort Termin vereinbaren: 040 32809780 (Hamburg) oder 0431 9828738 (Kiel) oder unverbindliche Anfrage per Email an will@wns-partner.de

Bereits am Telefon kann Herr Will Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung mitteilen.

Unsere Leistungen

Im Streitfall:

  • Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen, einstweiliger Verfügungen, Klagen
  • Gegenabmahnung
  • Schutzschrift für die Vorab- Verteidigung

Unterschreiben Sie nichts, was nicht anwaltlich geprüft ist. Ein nicht unerheblicher Teil von Abmahnungen ist fehlerhaft. Weitere Fehler werden im Laufe einer Auseinandersetzung gemacht und kosten unnötig Geld. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt, denn Fachanwälte wissen einfach mehr.

 

 

 

 

 

 

Schützen Sie den Wert Ihrer Marke.

Sie wollen eine Marke anmelden? Eine deutsche Marke? EU-Marke? Oder weltweit IR-Marken? Sie haben eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten? Sie sind Inhaber einer Wortmarke oder einer Wort-/Bildmarke und diese wird durch einen Mitbewerber verletzt? Abmahnung oder Einstweilige Verfügung wegen Markenverletzung?

WNS Will+Partner vertritt Sie in Hamburg und bundesweit gerichtlich sowie gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (München, Jena) und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante/Spanien.

Unsere Leistungen:

  • Anmeldung von Marken nach umfassender Markenrecherche.
  • Prüfung von Markenverletzungen, Verfolgung vom Markenverletzungen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage).
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen, Verteidigung gegen unberechtigt erhobene Vorwürfe im gerichtlichen Verfahren.
  • Schadensminderung bei berechtigter Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung unter Nutzung von Prozesskostenhilfe und Streitwertbegünstigung (§ 142 MarkenG) im Bedarfsfall.