Gewerblicher Rechtsschutz

Rüstzeug für den Wettbewerb!

Der Wettbewerb ist hart. Dieser Umstand wird durch eine Vielzahl wettbewerbsrechtlich relevanter Spezial- Normen verstärkt. Der gewerbliche Rechtsschutz ist insoweit ein Sammelbegriff. Er beinhaltet Fragestellungen aus dem Wettbewerbsrecht, Werberecht, Heilmittelwerberecht, Urheberrecht, Presserecht, Medienrecht, Markenrecht, Designrecht, Patentrecht. Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist daher Ansprechpartner für alle Unternehmen.

Unsere Leistungen:

  • Jede Form von Verfahren in den o.g. Bereichen.
  • Abmahnung/einstweilige Verfügung (aktiv/passiv)
  • Prävention durch (rechtzeitige)  Beratung in den o.g. Bereichen.

Bringen Sie uns dann ins Spiel, wenn Ihr Unternehmen eine Abmahnung/einstweilige Verfügung erhalten hat oder Sie einen Mitbewerber in seine Schranken weisen wollen.