Handelsrecht

Handelsrecht – das Sonderrecht im B2B-Bereich.

Sie sind Kaufmann oder führen eine Gesellschaft des Handelsrechts und verkaufen Waren an andere Kaufleute/Handelsgesellschaften oder beziehen Waren von solchen? Dann kommen Sie am Handelsrecht nicht vorbei.

Das Handelsrecht regelt die Sonderbeziehungen der Kaufleute (Einzelkaufleute und Gesellschaften des Handelsrechts) untereinander. In erster Linie ist das Handelsrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet für Kaufleute dar, sondern modifiziert in entscheidenden Punkten das für den "normalen" Teilnehmer am geschäftlichen Verkehr geltende Recht. Einige Formvorschriften, die im normalen Rechtsverkehr gelten, sind bei Handelsgeschäften ausgeschlossen. Es sind bestimmte Handelsbräuche und gesellschaftsrechtliche Besonderheiten kodifiziert. Ein Spezialgebiet.

Unsere Leistungen:

  • Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bereich B2B
  • Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen im Bereich B2B

Bringen Sie uns immer dann ins Spiel, wenn Sie als Kaufmann bzw. Handelsgesellschaft mit Ihren Zulieferern, Lieferanten, Zwischenhändlern, Wiederverkäufern, Auftraggebern, Auftragnehmern Vereinbarungen treffen wollen oder Streit über Vereinbarungen entstanden ist.