Die Frist, die der Gesetzgeber auf Betreiben der Banken eingeführt hat, um die Möglichkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen aus den Jahren 2002 bis zum 10.06.2010 erlöschen zu lassen, läuft heute, am 21.06.2016, ab. Wie geht es weiter, wenn der Widerruf erfolgt ist?