Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.2015 (7 U 29/12) hat entschieden, dass auch wahre bzw. zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung rechtmäßige, Personen identifizierende Beiträge (unter Namensnennung) nicht ewig unverändert im Internet vorgehalten werden dürfen.