Widerruf von Darlehensverträgen (Altverträgen) nur noch bis 21.06.2016 möglich

Andreas Will

Analog zum Widerrufsrecht bei Verbrauchsgüterkaufverträgen außerhalb der Geschäftsräume wird es durch neue gesetzliche Regelungen sehr wahrscheinlich dazu kommen, dass auch bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen eine längstmögliche Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen greifen wird. Voraussichtlich wird dieser Zeitpunkt für alle sogenannten Altverträge auch Rückwirkung entfalten, so dass ab dem 21.06.2016 die Möglichkeit, einen Darlehensvertrag unter Wahrnehmung des sogenannten Widerrufsjokers ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu beenden, ausgeschlossen sein wird. Wer also den Widerruf nnoch plant, sollte damit nicht abwarten.