
Darlehensvertrag widerrufen - wie weiter?
Die Frist, die der Gesetzgeber auf Betreiben der Banken eingeführt hat, um die Möglichkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen aus den Jahren 2002 bis zum 10.06.2010 erlöschen zu lassen, läuft heute, am 21.06.2016, ab. Wie geht es weiter, wenn der Widerruf erfolgt ist?
Viele von Ihnen haben kurz vor Schluss den Widerruf erklärt und erhalten in den nächsten Tagen die stereotype Absage ihrer Bank. Darin wird (meist in dieser Reihenfolge) die Bank Ihnen mitteilen, dass ein Widerruf verwirkt und/oder unzulässig ist und im Übrigen die Belehrung dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster entsprach.
Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen, dass der Inhalt der von den Banken verwendeten Absagen in rechtlicher Hinsicht dieselbe Qualität hat wie die ursprünglich verwendeten Belehrungstexte. Zu mehr als 60% ist er falsch.
Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen an, die Angelegenheit dann zu übernehmen, wenn Sie nicht mehr weiterkommen. Mandanten, die nicht rechtsschutzversichert sind, können wir ebenso helfen wie solchen, die sich über diese wertvolle Unterstützung freuen können. Es muss bei uns niemand auf sein Recht verzichten. Sprechen Sie uns an.
Aber auch nach dem 10.06.2010 haben nicht alle Kreditinstitute fehlerfreie Belehrungen verwendet. Es lohnt sich immer, diese Belehrungen prüfen zu lassen.
Andreas Will
Rechtsanwalt