
Widerruf Darlehen Rechtsanwalt: Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank Hamburg e.G. in Vertrag aus dem Jahr 2008 unwirksam. Urteil des Landgerichts Hamburg von WNS Will+Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB erstritten.
Zum erfolgreichen Widerruf eines Immobiliendarlehens der Sparda-Bank Hamburg e.G. aus dem Jahre 2008
Rechtsanwalt Andreas Will, WNS Will+Partner berichtet: Der Widerruf eines Darlehens zur Finanzierung einer Immobilie ist oft nach Jahren noch möglich, weil die Bank, in diesem Fall die Sparda-Bank Hamburg e.G. die Widerrufsbelehrung falsch formuliert hat. Dann hat die Widerrufsfrist gar nicht erst zu Laufen begonnen. Das hat insbesondere bei in der Zwischenzeit gefallenen Zinsen erhebliche Vorteile für den Verbraucher. Er kann insoweit nach dem Widerruf ein neues Darlehen abschließen, zu den heute geltenden Konditionen. Hinsichtlich des rückabzuwickelnden ursprünglichen Darlehens hat die Bank Nutzungsentgelte für die vom Darlehensnehmer gezahlten Raten zu zahlen. Diesen doppelten Vorteil, Widerrufsjoker genannt, hat nun nach einer von WNS Will+Partner erstrittenen Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az. 325 O 299/14, rechtskräftig) auch ein Kunde der Sparda-Bank Hamburg EG wegen einer in einem Darlehensvertrag von 2008 verwendeten Widerrufsbelehrung gehabt, die in verschiedenen Punkten nicht dem gesetzlichen Muster entsprochen hat.
Sie haben im Jahr 2008 oder zwischen 2006 und 2010 ein Darlehen bei der Sparda-Bank Hamburg e.G. abgeschlossen, das noch "läuft"? Lassen Sie den Vertrag doch einmal prüfen.