Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen durch Widerruf des Darlehensvertrages

Andreas Will

Sie haben eine Chance von mehr als 60%, dass Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen, wenn Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen!

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Banken können Vorfälligkeitsentschädigungsansprüche beseitigen

Manchmal möchte man den Spieß einfach umdrehen. Dieser Wunsch befällt jeden, der aus welchen Gründen auch immer ein Darlehen, zum Beispiel zur Finanzierung einer Immoblie, vorzeitig ablösen möchte (etwa um den Kredit aus eigenen Mitteln abzuzahlen, oder um einen zinsgünstigeren Neu-Abschluss zu machen).

Die deutschen Kredithäuser sind auch in diesen Verdienstmöglichkeiten nicht kleinlich.
Statistiken zufolge ist die Vorfälligkeitsentschädigung in Deutschland viel höher als in allen anderen Staaten der EU, nämlich bei 20% der verbleibenden Restschuld.

Wie so oft hat dies bei Verbrauchern zu Unmut geführt, damit zu Rechtsstreitigkeiten und siehe da: Es sind die Banken, die zwar hohe Entschädigungen jahrelang vereinahmten.
Es sind allerdings bei allem Gewinnstreben auch Unachtsamkeiten zutage getreten, die nun auf die Banken zurückschlagen. Sie haben nämlich in zwei Dritteln aller Fälle die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung anders formuliert, als das vom Gesetzgeber vorgeschlagene Textmuster lautete. Das führt in vielen Fällen dazu, dass derjenige, der sich vorzeitig vom Darlehensvertrag lösen möchte, sein Widerrufsrecht jederzeit, auch Jahre nach Vertragsschluss noch ausüben kann. Im Ergebnis spart er dann nicht nur die Vorfälligkeits- entschädigung, sondern im Zuge der Rückabwicklung des Ursprungsvertrags auch bereits gezahlte (höhere) Zinsen. Der Darlehensnehmer ist nämlich einerseits verpflichtet, der Kredit gebenden Bank den Nettokreditbetrag zuzüglich marktüblicher Zinsen zurück zu zahlen.
Die Bank hat demgegenüber sämtliche in der Vergangenheit aus eigenen Mitteln erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen, so wie Sicherheiten herauszugeben. Des Weiteren hat die Bank die aus der Ratenzahlung gezogenen Nutzungen zu vergüten. Diente der Darlehensvertrag der Finanzierung des Immobiliengeschäfts und wirkten dabei Bank und Verkäufer bei Vorbereitung und Abschluss des Geschäftes zusammen (sog verbundene Verträge) oder haben Sie ein Grundstück ggf. direkt von der finanzierenden Bank erworben, ist auch der finanzierte Vertrag rückabzuwickeln. Das sollte berücksichtigt werden, wenn Sie das finanzierte Objekt unbedingt behalten wollen.

Wer der Meinung ist, sein Kreditzins könnte auch niedriger ausfallen, oder wer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte, weil er selbst über entsprechende Mittel verfügt, der sollte seinen Darlehensvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Widerrufen Sie nur dann, wenn Sie sicher sein können, dass Sie eine neue Finanzierung bekommen oder zur Rückzahlung in der Lage sind.