
Wie wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berechnet?
Heute erreicht mich ein Anruf einer Arbeitnehmerin, die als Gesundheitspflegerin ("Krankenschwester") arbeitet. Sie wäre an einem Tag erkrankt, an dem sie mit 10 Arbeitsstunden eingeplant war. Es lag also ein Schichtplan mit der entsprechenden Einteilung vor. Der Arbeitgeber sagt nun, sie erhalte nur 7,14 Stunden "gutgeschrieben". Begründet wurde dies damit, dass rechnerisch auf eine Schicht entfallende anteilige Vertragsarbeitszeit etwas mehr als 7 Stunden wären und sie deshalb auch nur diese Zeit als Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalte.
Meine anwaltliche Beratung lautete:
Diese Vorgehensweise (der Arbeitsrechtler spricht vom Durchschnittsprinzip) ist nur zulässig, wenn ein Tarifvertrag eine solche Regelung vorsieht. Wenn - wie hier - kein Tarifvertrag einschlägig ist, werden die Ausfallzeiten nach dem sog. Ausfallprinzip berechnet.
Das bedeutet konkret:
War der Arbeitnehmer für vier Stunden eingeplant und erkrankt, so sind ihm 4 Stunden Arbeitszeit im Arbeitskonto anzurechnen; war er 10 Stunden eingeplant, sind ihm 10 Stunden Arbeitszeit im Arbeitskonto anzurechnen.
Oder anders formuliert:
Bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit (beispielsweise in Schicht- oder Dienstplänen) wird auf die geplante Arbeitszeitdauer abgestellt. Ein Arbeitnehmer hat somit Anspruch auf Anrechnung derjenigen Arbeitszeit, die er tatsächlich geleistet hätte (so, als wenn er nicht krankheitsbedingt ausgefallen wäre und gearbeitet hätte).
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WNS Will+Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB ist eine überregional tätige Fachanwaltskanzlei mit Standorten in Hamburg und Kiel. Rechtsanwalt Neumann berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren auf den Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich des Schwerbehindertenrechts. Er ist u.a. langjähriger Referent beim Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb) und schult regelmäßig Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen. Nutzen Sie das Angebot einer ersten kostenlosen Rechtseinschätzung.