
"nickelfrei" muss nickelfrei sein
Wer mit „nickelfrei“ im Hinblick auf Schmuck oder andere Gegenstände (z.B. Brillenfassungen) usw. wirbt, der muss sichergehen, dass das Produkt auch tatsächlich nickelfrei ist. An sich ist das selbstverständlich, aber es hat sich gezeigt, dass allzu viele Händler sich einfach auf Angaben ihrer Vorlieferanten/Hersteller verlassen.
Es wird derzeit gehäuft abgemahnt. Dies umso mehr, als der eigentliche und angeblich einzige Lizenzgeber für nickelfreie Produkte, die NB Technologie GmbH nunmehr vom Bundesgerichtshof (I ZR 43/13, Urteil vom 10.04.2014) bestätigt bekommen hat, dass er auch Mitbewerber des Handels sein kann und sich nicht nur auf das Patentrecht berufen muss. Ich verweise auf den Leitsatz der entsprechenden Entscheidung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=98aa660e3bccf46af0ede316a8be20a6&nr=68916&pos=0&anz=1
Ich weiß, dass es Anwaltskollegen gibt, die es immer noch bestreiten, dass das Unternehmen NB Technologie GmbH auch wettbewerbsrechtliche Gründe (Irreführung über Eigenschaften des Produktes) für die Abmahnungen geltend machen kann für den Fall, dass es mit patentrechtlichen Begründungen scheitern sollte. Ich warne aber davor, sich diese Auffassung zu Eigen zu machen. Es ist vielmehr kurzfristig zu prüfen, ob die Angabe „nickelfrei“ zutrifft und dies ggf. zu ändern, bevor auch die Wettbewerbszentralen auf den Zug aufspringen.