Magellan Maritime Services GmbH: Jetzt Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter und Anlageberater geltend machen!

Andreas Will

Vielen von Ihnen ist spätestens aus der Medienberichterstattung bekannt geworden, dass der Insolvenzverwalter der MAGELLAN Maritime Services GmbH die Rechtsauffassung vertritt, dass die als Kaufvertrag mit den Anlegern über die jeweiligen Container abgeschlossenen Verträge  fehlerhaft seien. Er stellt den Eigentumsübergang an die Anleger in Frage. Deshalb behält er die Mietzahlungen ein und erhebt Anspruch auf das Eigentum an den Containern, die die Anleger eigentlich erworben haben. 

Rechtsanwalt Will ist seit 17 Jahren im Handelsrecht nachhaltig tätig und kann Ihren Vertrag und die darin enthaltenen Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten. Daneben hat die Kanzlei WNS Will+Partner große Erfolge in Verfahren gegenüber Anlageberatern und Kreditinstituten hinsichtlich der Prospekt- und Beraterhaftung vorzuweisen, die neben der Problematik "Eigentum des Anlegers oder Insolvenzmasse" sowie dem unter dem Verdacht des Schneeballsystems stehenden Vertriebssystems MAGELLAN eine erhebliche Rolle bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche spielen können. Dazu muss aber erst einmal ein Schaden feststehen, und dies zu ermitteln erfordert zunächst die grundsätzliche Klärung der vertraglichen Verhältnisse mit dem Insolvenzverwalter. Dazu gehört auch die Frage, ob es richtig war, dass der Insolvenzverwalter nicht in die Mietverträge bzw. -Grantien eingetreten ist und nun die Vermietung  zu geringeren Konditionen durchgeführt wird bzw. werden soll, wobei die Gelder auf Treuhandkonten verwaltet werden, anstelle sie an die Anleger auszukehren. 

Rufen Sie Rechtsanwalt Will an unter 040-32809780. Er wird Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.