
Kein geschäftlicher Internetauftritt ohne Datenschutzerklärung
Es hat lange gedauert, aber jetzt dürfte es eng werden: Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass das Fehlen oder die Verwendung einer fehlerhaften/unvollständigen Datenschutzerklärung wettbewerbswidrig ist. Damit einhergehend ist darauf zu achten, dass die Einwilligungen von Nutzern an der richtigen Stelle eingeholt werden. Das ist insbesondere relevant für alle, die Shops betreiben, Dienstleistungen anbieten oder sonst auf Daten zugreifen, die von den Nutzern im Rahmen des Besuchs des Internetauftritts hinterlassen werden.
Mandanten der Kanzlei WNS Will+Partner haben immer schon eine vollständige und rechtssichere Datenschutzerklärung für ihre Internetauftritte erhalten. Zudem erhalten die Betreiber von Shops und anderen Internetauftritten, bei denen eine Anmeldung durch den User erfolgt, die notwendigen Gestaltungshinweise. Sie sind dadurch in der Lage, die notwendigen Einwilligungen ihrer Kunden mit der Speicherung und Verwendung der Daten an der richtigen Stelle einzuholen und zu protokollieren. Es genügt wie immer nicht, sich die Erklärung irgendwo zusammenzukopieren. Besser ist es, sich für kleines Geld eine vernünftige Erklärung, passend für Ihr Angebot, verbunden mit den weiteren Hinweisen hier bei uns abzuholen. Immer wieder springen dabei weitere wertvolle Tipps und Tricks heraus, die Ihnen viel Ärger ersparen. Natürlcih helfen wir Ihnen auch, wenn Sie eine Abmahnung durch einen Mitbewerber erhalten haben.