
Haftet Handel für Urheberrechtsverletzung?
Zur Frage der Haftung des (Online-) Buchhändlers für Urheberrechtsverletzungen von Autoren
Das Landgericht Hamburg (Gesch.-Nr. 308 O 16/11) hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen ein Online- Buchhändler für in Büchern aus seinem Sortiment enthaltene Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden kann.
Im Ergebnis entschied das Gericht wie in anderen Fällen zu Haftung des Forenbetreibers: Buchhändler kämen grundsätzlich als Täter in Frage, denn das streitgegenständliche Buch, in dem Urheberrechtsverletzungen vorhanden waren, würden von diesen als Vertriebskanal angeboten. Es käme jedoch für eine Haftung darauf an, dass dem Buchhändler der Umstand bekannt sei, dass eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist. Dem Buchhändler käme lediglich die Rolle eines technischen Verbreiters der Produkte der Verlage zu. Insbesondere träfe das auf den Online- Buchhändler zu.
In Emangelung der Kenntnis des Buchhändlers wies das Gericht die Klage des Rechteinhabers ab.