Fortbildung zum Gesellschaftsrecht

Andreas Will

In dieser Woche, am 11. und 12.11., habe ich Fortbildungen im Gesellschaftsrecht genossen. 

Einerseits habe ich einige Neuerungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Thema "Geschäftsführer als unionsrechtlicher Arbeitnehmer" mitnehmen können. Aber auch zu der in Geschäftsführeranstellungsverträgen häufig verwendeten Klausel über die Vereinbarung der Geltung der "gesetzlichen Kündigungsfristen" war einiges neu. Insoweit werden nunmehr nicht mehr die sich stetig verlängernden arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB zugrundegelgt, sondern die sehr kurzen Fristen des § 621 BGB aus dem Dienstvertragsrecht. Abgerundet wurde das Seminar durch die neuere Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht angestellter Geschäftsführer. 

In einer weiteren Veranstaltungsreihe ging es um die GmbH in der Krise sowie die Haftungsgefahren des Geschäftsführers in einer solchen Phase. Selbstverständlich wurde das  COVInsAG einbezogen, das eine gewisse Erleichterung in diesen schweren Zeiten bietet, aber doch "mit Vorsicht zu genießen" ist. Es ist also auch hier sicher besser, früher als später einen Anwalt zu konsultieren, um haftungsträchtige Fehler zu vermeiden.

Hamburg, 21.11.2020

Andreas Will