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Wettbewerbsrecht

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für Ihr Unternehmen erstellen oder vorhandene AGB prüfen? Shop sicher gestalten? Abmahnung vermeiden? Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Sie wollen einen Konkurrenten bzw. Mitbewerber abmahnen?

 

Sie sind Unternehmer und haben eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten? Zum Beispiel als Händler mit eigenem Webshop oder auf der Handelsplattform ebay oder anderen (Amazon u.a.), ? Sie wollen eine Abmahnung zukünftig vermeiden? Sie wollen prüfen, ob ein hartnäckiger Mitbewerber sich wettbewerbswidrig verhält?

 

Dann sind Sie bei Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Andreas Will genau richtig.

 

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Weitere Informationen zum Thema Wettbewerbsrecht:

 

Sie sind Unternehmer? Das Wettbewerbsrecht umfasst diejenigen Vorschriften, die den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmern regeln. Die hier einschlägigen Regelungen finden sich sowohl im UWG, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, als auch mittelbar und unmittelbar in weiteren Gesetzen und Verordnungen, zum Beispiel der Preisangabeverordnung, dem Heilmittelwerbegesetz (HWG), dem Lebensmittelkennzeichnungsgesetz, dem Textilkennzeichnungsgesetz usw.


Sie müssen diese nicht alle kennen. Wichtig ist, dass Sie nicht gegen deren Regelungen verstoßen. Hierbei hilft WNS Will+Partner  Rechtsanwälte | Steuerberater Ihnen mit dem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Andreas Will. Wir  prüfen Ihren  Internetauftritt und stellen Ihnen sämtliche notwendigen Texte einschließlich der AGB zur Verfügung, die für eine rechtssichere Website und den Handel über das Internet erforderlich sind. Im Internet, aber auch in der Werbung über andere Medien, z. B. in Zeitschriften, dem TV und anderswo, sind Werbeaussagen so zu gestalten, dass eine Irreführung des Verbrauchers vermieden wird (siehe auch „Werberecht“). Wer dies nicht beachtet, muss mit kostenintensiven Maßnahmen der Mitbewerber rechnen, die eine vorherige Prüfung Ihrer Werbung vermeiden kann (sog. Abmahnungen).

Wenn Sie feststellen, dass ein Mitbewerber einen unfairen Vorteil für sich schafft (z.B. indem er umfangreiche Gewährleistungsausschlüsse oder irreführende Angaben gegenüber Verbrauchern verwendet), nützt Ihnen das Wettbewerbsrecht. Sie können selbst dafür sorgen, dass dieser unfaire Vorteil neutralisiert wird. Dies geschieht zunächst im Wege einer Abmahnung. Das außergerichtliche Verfahren der Abmahnung ist beendet, wenn der Schuldner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Wird diese nicht abgegeben, wird das Verfahren unter Zuhilfenahme der Gerichtsbarkeit weiter betrieben (einstweilige Verfügung, Hauptsacheverfahren). Der Hintergrund für das Wettbewerbsrecht und die oben genannten Mittel liegt u.a. darin, dass es –mit Ausnahme des Kartellrechts- keine staatliche Aufsicht über den Wettbewerb gibt, die eine Selbstregulierung ersetzen könnte. Für den Verbraucherschutz gilt entsprechendes.

 

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Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein.