| Werberecht |
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Andreas Will, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist Ihr erfahrener Berater in Hamburg und bundesweit in allen Fragen des Werberechts, also der Rechtsfragen, die sich im Rahmen von Werbeinhalten stellen.
Das Werberecht ist Teil des Wettbewerbsrechts. WNS Will+Partner überprüft durch den Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Andreas Will, ob Sie einen Claim nutzen dürfen bzw. welches Risiko er ggf. in sich birgt. Wir prüfen die Werbeaussagen Ihres Unternehmens auf mögliche Irreführungen, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig und damit die Grundlage für Abmahnungen bilden können. Wir prüfen aber auch Werbeaussagen Ihrer Mitbewerber auf deren Irreführungsgehalt und ergreifen mit allem gebotenen Nachdruck die geeigneten Maßnahmen. Wir prüfen Ihren Internethandel zum Beispiel im Hinblick auf Heilversprechen über Heilmittel und Medizinprodukte, die nach dem Heilmittelwerbegesetz kritisch sein können, aber auch Spitzenstellungsbehauptungen, Alleinstellungsbehauptungen oder die Einhaltung von Vorgaben nach Textilkennzeichnungesgesetz, Preisangabeverordnung. Eine Auseinanderetzung im Bereich Werbung/Wettbewerbsrecht beginnt zwangsläufig mit einer Abmahnung, da diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir raten davon ab, als Mitbewerber selbst abzumahnen. Zumeist ist eine selbst formulierte Abmahnung unvollständig und oft auch unbegründet.
Jetzt Beratungsangebot einholen: Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein.
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