| Vertragsrecht und AGB-Recht |
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Das Vertragsrecht und das AGB- Recht betrifft die Rechtsbeziehungen von Unternehmen und Kunden, aber auch zwischen Unternehmen, von der Vertragsanbahnung bis zur Erfüllung von Verträgen. Darüber hinaus betrifft dieses Rechtsgebiet die aus der Mangelhaftigkeit einer vereinbarten Leistung sich ergebenden Folgen. Diese wiederum werden oft durch den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen - nach den AGB bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - und das Gesetz bestimmt. Insgesamt ergibt sich eine komplexe Materie, die Einschränkungen nur in einem bestimmten Rahmen ermöglicht, dessen sachgerechte Ausschöpfung sorgfältig erarbeitete Formulierungen voraussetzt. Da z.B. beim Handel über das Internet die Verpflichtung besteht, auf bestimmte Einzelheiten zum Vertragsabschluss, der Gewährleistung etc. hinzuweisen, sollten diese Pflichtangaben auch mit den zutreffenden Einschränkungen verbunden werden.
Jetzt Beratungsangebot einholen: Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein.
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