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Arbeitnehmerdatenschutz

Seminar Datenschutz im Arbeitsverhältnis - der neue § 32 BDSG.

 

Nach den - echten und vermeintlichen - Datenskandalen bei Lidl, Deutscher Bahn und Telekom hat der Gesetzgeber den Arbeitnehmerdatenschutz auf die politische Agenda gesetzt. Im Ergebnis wird es ein neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz erst in der neuen Legislauturperiode geben; einstweilen gibt es eine hastige und symbolische Gesetzgebung. Auf Vorschlag der Bundesregierung ist zum 1. 9. 2009 ein neuer § 32 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) in Kraft getreten.

 

Das Seminar gibt Ihnen Antworten z.B. auf die Fragen:

 

  • Welche personenbezogene Daten des Arbeitnehmers dürfen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden?
  • Wie müssen Arbeitnehmerdaten aufbewahrt werden?
  • Ist das sog. Screening zum Zwecke der Korruptionsbekämpfung erlaubt?
  • Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen das Gesetz?
  • Grenzen des Datentransfers in Konzernen
  • Rolle des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Betriebsrat
  • Ist das TKG (Telekommunikationsgesetz) auch auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anzuwenden, wenn die private Nutzung von Telefon oder E-Mail gestattet oder zumindest geduldet wurde?