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Rechnungswesen

Wesentliche Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens sind die Finanzbuchführung sowie die Lohn- und Gehaltsbuchführung.
Vielen Unternehmern ist das Rechnungswesen eine lästige Pflicht, die Kosten verursacht und nur dazu dient, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten nachzukommen.


Finanzbuchführung

 

Dabei ist die Finanzbuchführung das zahlenmäßige Spiegelbild Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Sie liefert die Grundlage für sämtliche unternehmerische Entscheidungen. Deshalb sind an die Finanzbuchhaltung und die von ihr gelieferten Auswertungen hohe Anforderungen zu stellen. Entscheidend für die Qualität der Finanzbuchführung ist eine zeitnahe Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle.

 

Vielfach liegen die meisten für die Finanzbuchführung erforderlichen Daten in Ihrem Unternehmen bereits in elektronischer Form vor:
Ausgangsrechnungen werden edv-gestützt erstellt
Eingangsrechnungen werden für den Zahlungsverkehr in der EDV vorerfasst
Kontoauszüge werden elektronisch bei der Bank abgeholt

 

Damit ist schon die Grundlage geschaffen, auf der Steuerberater Jan Tim Schüszler Ihre Buchhaltung zeitnah, effizient und preiswert abwickelt. Abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse liefert er Ihnen aussagefähige Auswertungen, auf deren Grundlage Sie Ihr Unternehmen führen.

 

Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat der Gesetzgeber die Grundlage für ein eigenständiges Steuerbilanzrecht geschaffen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bilanz je nach Interessenlage zu gestalten: für Geschäftspartner, zB Kunden, Lieferanten und vor allem Ihre Bank ein gutes Ergebnis auszuweisen, und für das Finanzamt eine möglichst geringe Steuerbemessungsgrundlage zu zeigen. Hierbei unterstützen wir Sie nach Kräften und zeigen Ihnen Gestaltungswege auf, die Ihren Interessen dienen.

Das Leistungsprofil des Steuerberaters Jan Tim Schüszler umfasst unter anderem:

  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
  • mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Lageberichten
  • Erstellung von Bilanzen für besondere Anlässe:
    • Eröffnungsbilanzen
    • Auseinandersetzungsbilanzen
    • Liquidationsbilanzen
    • steuerliche Ergänzungsbilanzen
    • steuerliche Sonderbilanzen
  • sonstige Gewinnermittlungen
  • Jahresrechnungen für Stiftungen und Vereine
  • Erläuterungsberichte