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Flensburg Landeshauptstadt für Urheberrecht

Flensburg wird "Landeshauptstadt für Urheberrecht" in Schleswig-Holstein

 

Die Würfel sind gefallen:

 

Am 6. Mai 2011 hat MdL Schleswig-Holstein, Herr Schmalfuß, die neue Landesverordnung über die landgerichtliche Zuständigkeit in Urheberrechtsstreitigkeiten gezeichnet. Die Landesverordnung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft und konzentriert die landgerichtliche Zuständigkeit in Urheberrechtsstreitsachen bei dem Landgericht Flensburg. Für die bei Inkrafttreten der Landesverordnung bei den Amts- oder Landgerichten bereits anhängigen Verfahren verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Alle urheberrechtlichen Streitigkeiten in Schleswig-Holstein, die auf Grund des Streitwertes den Landgerichten zugeordnet werden müssen, gilt das Landgericht Flensburg damit als das örtlich zuständige Landgericht. Für Berufungssachen der Streitigkeiten vor den Amtsgerichten gilt entsprechendes.

 

Andreas Will

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

040-32809780 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.