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Nutzung des Zeichens "DDR" auf Bekleidung stellt keine Markenrechtsverletzung dar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verwendung von Symbolen ehemaliger Staaten des Warschauer Paktes keine Markenrechte verletzt.

Die Wortmarke „DDR“ und eine Bildmarke mit dem Staatswappen der „DDR“ stellten kein Produktkennzeichen dar, das auf die Herkunft des Produktes schließen ließe. Vielmehr handele es sich lediglich um ein dekoratives Element.

Urteil vom 14. Januar 2010 – I ZR 92/08 – DDR