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Neue Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010 in Form eines Gesetzes
Widerrufsfrist ändert sich für eBay- Händler wieder
Unterlassungserklärungen müssen rechtzeitig gekündigt werden. Gerichtliche Titel können ggf. abgeändert oder aufgehoben werden.
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Von Rechtsanwalt Andreas Will
Zum 11.06.2010 soll die neue Widerrufsbelehrung (gilt auch für Rückgaberecht) als Gesetz in Kraft treten. Wesentliche Änderung ist dann, dass auch bei Geschäften über die Handelsplattform eBay und ähnliche Plattformen, einschließlich Amazon eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt werden könnte, soweit diese die technischen Voraussetzungen einrichten. Dies ist dann der Fall, wenn nach Abschluss eines Kaufs oder einer „Auktion“ dem Kunden der Text der Widerrufsbelehrung in Textform übermittelt wird. Es scheint keine technische Herausforderung zu sein, dies zu bewerkstelligen. Allerdings sahen sich alle beteiligten Unternehmen immerhin jahrelang ausserstande, die Übermittlung der Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss, etwa an den Bieter bei eBay-Auktionen, zu übermitteln. Es besteht aber auch die Möglichkeit, selbst für die Übermittlung der Widerrufsbelehrung Vorkehrungen zu treffen. Sie soll in jedem Fall „innerhalb eines Tages nach Vertragsschluss“ dem Kunden übermittelt werden.
Wir raten allen Unternehmen, die in den vergangenen Jahren wegen der Angabe vormals unzutreffender Widerrufsbelehrungen gegenüber Mitbewerbern oder Wettbewerbsverbänden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, sich sehr rechtzeitig darum zu bemühen, dass diese zum Stichtag 11.06.2010 bzw. der technischen Umsetzung z.B. bei eBay aus der Welt sind. Für gerichtliche Titel (einstweilige Verfügungen, Beschluss, Urteil) gilt entsprechendes. WNS Will+Partner Rechtsanwälte | Steuerberater unterstützt Sie selbstverständlich dabei, diese –je nach Inhalt- zu kündigen oder deren Aufhebung fach- und sachgerecht zu vereinbaren. Vielfach sind umfassende Unterlassungsverpflichtungen zu mehreren Punkten abgegeben worden, oft ohne anwaltliche Hilfe. Sie haben nach Inkrafttreten der neuen Belehrung nur eine relativ kurze Frist, um die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aus der Welt zu bekommen. Nutzen Sie diese Frist nicht, müssen Sie beispielsweise trotz der Gesetzeseinführung bei Ihren eBay- Geschäften weiterhin eine einmonatige Widerrufsfrist einräumen. Damit begeben Sie sich in einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Die eigene Praxis einfach zu ändern und die Unterlassungserklärung daneben stehen zu lassen, löst in jedem Fall die Vertragsstrafe aus.
WNS Will+Partner stellen Ihnen eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung, die Sie für Ihr Unternehmen nutzen können, ohne weiter darüber nachdenken zu müssen, ob Sie etwas vergessen haben. Dies zu einem Pauschalpreis von 50,00 € inkl. MwSt mit der Gewissheit, dass wir für die Richtigkeit des Inhalts geradestehen.
So soll die Belehrung ab dem 11.06.2010 aussehen:
Anlage 1 (zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1)
Muster
für die Widerrufsbelehrung
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] 1 ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] 2 widerrufen. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform 3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] 2. Der Widerruf ist zu
richten an: 4
Widerrufsfolgen 5
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. 6 Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. 7
[Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für
eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch
nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. 8 Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere [Kosten und] 9 Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] 2 Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache] 2, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise 10
Finanzierte Geschäfte 11
(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) o d e r „Ende der Widerrufsbelehrung“
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Wir geben hier die umfangreichen Gestaltungshinweise wieder, die zu beachten sind:
Gestaltungshinweise:
1 Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz
„einem Monat“. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 8 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens
bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss
in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer
den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB unterrichtet hat.
2 Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen.
3 Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:
a) bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr
schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden
ist“;
b) bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die
aa) Lieferung von Waren: „, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)“;
bb) Erbringung von Dienstleistungen: „, jedoch nicht vor Vertragsschluss“;
in beiden Fällen ist der Zusatz wie folgt zu vervollständigen: „und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB“;
c) bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB): „, jedoch nicht vor Erfüllung
unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“;
d) bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „, jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften
Gegenstandes für Sie bindend geworden ist“;
e) bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen (§ 481 Abs. 1 Satz 1 BGB): „, jedoch nicht, bevor wir Ihnen sämtliche in § 2
Abs. 1 und 3 BGB-InfoV bestimmten Angaben schriftlich mitgeteilt haben“.
Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt (z. B. ein Fernabsatzvertrag über
die Lieferung von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren
(in dem genannten Beispiel wie folgt: „, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten
gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“).
4 Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.
Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung
seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.
5 Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden.
Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft).
6 Bei Widerrufsrechten nach § 485 Abs. 1 BGB ist folgender Satz einzufügen:
„Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung der Nutzung von Wohngebäuden müssen Sie nicht
zahlen.“
7 Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist folgender Satz einzufügen:
„Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf
gleichwohl erfüllen müssen.“
8 Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung
nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz einzufügen:
„Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie
keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter
Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor
Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise
über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat.
9 Ist entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart
worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist hinter „zurückzusenden.“ Folgendes einzufügen:
„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der
Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“
10 Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
„Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung
der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie
diese selbst veranlasst haben.“
Gilt das Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 BGB für einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen, lautet der
Hinweis wie folgt:
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“
Bei einem Widerrufsrecht nach § 485 Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
„Die Widerrufsfrist verlängert sich auf einen Monat, wenn Ihnen nicht bereits vor Vertragsschluss ein Prospekt
über das Wohnungsobjekt ausgehändigt worden ist oder wenn der Prospekt nicht in der Sprache des
Staates, dem Sie angehören oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, abgefasst ist. Ist der Prospekt in
Deutsch abgefasst, gilt dies, wenn Sie Bürger oder Bürgerin eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, nur, wenn Sie um
einen Prospekt in der oder einer der Amtssprachen Ihres Heimatlandes gebeten und ihn nicht erhalten haben.
Bei Widerruf müssen Sie ggf. auch die Kosten einer notariellen Beurkundung erstatten, wenn dies im Vertrag
ausdrücklich bestimmt ist.“
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