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Nachzahlung für CGZP-Leiharbeitnehmer |
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Christliche Gewerkschaften sind nicht tariffähig
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) darf/durfte nach einem BAG-Urteil vom 14. Dezember 2010 (Az.: 1 ABR 19/10) mangels Tariffähigkeit alleine keine Tarifverträge abschließen. Zeitarbeitsfirmen drohen deshalb hohe Nachzahlungen.
Sie sind/waren bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, die einen CGZP-Tarifvertrag angewendet hat?
Dann sollten Sie uns unverbindlich ansprechen und Ihren Fall schildern. Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf eine Nachzahlung der Differenz zum Gehalt der Stammarbeitnehmer in dem Betrieb, an den Sie ausgeliehen waren. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus etlichen (Gerichts-)Verfahren!
Das ist der Grund dafür:
Das Bundesarbeitsgericht sprach der CGZP die sog. Tariffähigkeit ab. Nach dem Urteil ist es außerdem zweifelhaft, dass die CGZP in der Vergangenheit tariffähig war. Es gibt nun gute Chancen für Leiharbeiter auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften von Unternehmen.
In der 2002 gegründeten Tarifgemeinschaft haben sich die nach eigenen Angaben christlichen Gewerkschaften zusammengeschlossen, um branchenübergreifend Tarifverträge für die Leiharbeitsbranche abzuschließen. Verträge wurden vor allem mit dem Verband Mittelständischer Personaldienstleister, aber auch mit zwei anderen Arbeitgeberorganisationen der Zeitarbeit abgeschlossen. Von etwa 1600 Firmen, darunter auch kleinen Verleihern mit Haustarifverträgen, ist die Rede.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfte für die Firmen mit entsprechenden Tarifverträgen hohe Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Löhnen und Gehältern nach sich ziehen.
Hintergrund des Streits ist das sogenannte Equal-Pay-Gebot. Danach haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern für die Leiharbeiter nicht ein eigenständiger Tarifvertrag gilt.Da die CGZP-Tarife nun unwirksam sein dürften, drohen den Unternehmen die nach diesen Verträgen ihre Leiharbeiter entlohnt haben, mehrere Millionen Euro an Nachzahlungen: Die christlichen Tarife sahen zuweilen mehrere Euro pro Stunde weniger vor, als die Stammbelegschaft im jeweiligen Unternehmen bekommen hat – auf tausende Arbeiter und mehrere Monate gerechnet eine hohe Summe. Der Gewerkschaft Verdi zufolge könnten 280 000 Arbeitnehmer von Nachforderungen profitieren.
Wir helfen Ihnen dabei, die Differenz zu dem höheren Lohn der Stammbelegschaft beim Verleiher geltend machen und falls erforderlich einklagen.
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