| Nachzahlung bei Lohnwucher |
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Sie arbeiten als Verkäuferin bei einem Discounter und verdienen laut Arbeitsvertrag nur EUR 5,20 pro Stunde? Ich vertrete Sie und verschaffe Ihnen Ihr gutes Recht! Nutzen Sie unsere umfassende Erfahrung aus unzähligen (Gerichts-)Verfahren! In einer Reihe von Urteilen haben verschiedene Arbeits- und Landesarbeitsgerichte die Tatbestandsvoraussetzungen für den sog. Lohnwucher bestätigt. Im aktuellen Fall hat eine (teilzeit-beschäftigte) Verkäuferin bei dem Textildiscounter KiK EUR 5,20 pro Stunde erhalten. Angemessen seien jedoch nach dem erkennenden Gericht mindestens 8,21 Euro. Folge: Insgesamt muss der Textildiscounter der Klägerin rund 9.000,- Euro nachzahlen. Hier der Kommentar einer großen überregionalen Tageszeitung: „Die anonyme KiK-Verkäuferin hat alles richtig gemacht. Sie hat sich gegen einen Hungerlohn gewehrt und ihren Arbeitgeber verklagt. Prompt hat ein Dortmunder Arbeitsrichter die Textildiscount-Kette mit den roten Filialen und dem süßen Pullover-Männchen im Logo verdonnert - KiK muss die sittenwidrigen Löhne mit einer happigen Nachzahlung ausgleichen. Das erfreulich klare Urteil verschafft einem gerne übersehenen Fakt Öffentlichkeit: Ein Unternehmen, welches seinen Mitarbeitern Niedrigstlöhne bezahlt, verhält sich rechtswidrig - auch, wenn es in vielen Branchen noch keine Mindestlöhne gibt…“ |

