|
An
Herrn/Frau …
Sehr geehrte(r) Frau/Herr…,
hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächst zulässigen Zeitpunkt. Das ist unseren Wissens nach der XX.YY.20ZZ.
Evtl.: Zugleich stelle ich Sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung frei. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der Ihnen noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche sowie unter Anrechnung anderweitigen Verdienstes. Der Ihnen zustehende Resturlaub wird zu Beginn der Freistellung gewährt. Während der Zeit der Freistellung gilt das vertragliche Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB).
Ich weise darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden und eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu entwickeln. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Unterbleibt diese Meldung oder erfolgt sie verspätet, müssen Sie mit Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen. Insbesondere kann es zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes oder Sperrzeit kommen.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________________________ Unterschrift Arbeitgeber
Empfangsbestätigung Hiermit bestätige ich, die obige Kündigung heute persönlich übergeben bekommen zu haben. Das Recht, gegen die Kündigung vorzugehen, behalte ich mir vor.
____________________________________ Ort, Datum, Unterschrift
Bei der Abfassung von Kündigungsschreiben ist Vorsicht geboten. Solche Schreiben sind so zu fassen, dass auch nach der Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts dem Bestimmtheitsgebot hinreichend Rechnung getragen wird und, wenn Fehler bei Berechnung der Kündigungsfrist unterlaufen, Raum für eine Auslegung bleibt (vgl. Entscheidung des 5. Senats vom 01.09.2010 (NZA 2010, 1409)).
Taktischer Hinweis bzgl. Kündigungsgründe: In der Praxis ist es aus Arbeitgebersicht in der Regel empfehlenswert, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben nicht mit anzugeben. Zum einen besteht eine Notwendigkeit nicht, zum anderen läuft der Arbeitgeber die Gefahr, an dem Geschriebenen festgehalten zu werden. Spätestens im Kündigungsschutzverfahren muss allerdings der Kündigungsgrund dargelegt und bewiesen werden. Aus taktischen Gründen kann allerdings bei einer relativ eindeutigen Sach- und Rechtslage einiges dafür sprechen, den Kündigungsgrund doch zu benennen, letztendlich mit der Intention, ein – kostspieliges – arbeitsgerichtliches Verfahren zu vermeiden. Im Einzelfall wäre also zu überlegen, den Gekündigten - ohne Zeugen - mündlich auf die (betriebsbedingten) Gründe hinzuweisen. Häufig wird der Betroffene bereits eine Ahnung haben, dass die wirtschaftliche Situation im Betrieb entsprechend angespannt ist.
Taktischer Hinweis bzgl. Freistellung: Die Freistellung des gekündigten Arbeitnehmers liegt im Ermessen des Arbeitgebers, kann also erfolgen, muss aber nicht. Die Formulierung klingt „gestelzt“. Sie ist aber notwendig, um sicherzustellen, dass in der Freistellungsphase nicht nur Urlaubsansprüche mit erledigt werden, sondern auch anderweitiger in der Freistellungsphase erwirtschafteter Verdienst – ohne Wettbewerb des Arbeitnehmers – auf die Vergütungsansprüche des Arbeitgebers angerechnet werden kann. Es ist insbesondere wichtig, dass die zeitliche Lage des Urlaubs definiert wird, denn ohne eine solche Festlegung ist die Erzielung anderweitigen Verdienstes ohne Anrechnung möglich, da offen ist, an welchen Tagen die Urlaubsgewährung liegt und in der Urlaubsgewährung die Erzielung anderweitigen Verdienstes möglich wäre.
Hinweis bzgl. Empfangsbestätigung: Es ist wichtig, den Zugang der Kündigung beweisen zu können. Daher meine Ergänzung mit der Empfangsbestätigung. Erfahrungsgemäß schrecken Arbeitnehmer davor zurück, im Zusammenhang mit dem Empfang einer Kündigung eine Unterschrift zu leisten. Ich gestalte die Quittung daher so, dass der Anschein vermieden wird, dass der Arbeitnehmer auf irgendwelche Rechte verzichtet.
Falls der Betroffene nicht bereit ist, den Empfang zu quittieren, empfiehlt sich eine Übergabe unter Zeugen. Falls schriftlich gekündigt wird, empfehle ich die Zustellung mittels Boten. Dabei gibt es allerdings auch einige Besonderheiten zu beachten.
Hinweis bzgl. Dienstwagennutzung: Wenn der Dienstwagen lediglich zu dienstlichen Zwecken bereitgestellt wurde, kann der Arbeitgeber die Nutzung jederzeit widerrufen, wenn der dienstliche Zweck entfällt. Wird aber auch die Privatnutzung gestattet, ist ein solcher Widerruf nur möglich, wenn ausdrücklich ein Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde.
Der Ihnen überlassene Dienstwagen ist hier (Adresse Betrieb) spätestens am _________ inklusive aller Fahrzeugpapiere und Schlüssel zurückzugeben.
Tags: Beispiel Kündigung, Beispiel Kuendigung, Muster Kündigung, Muster Kuendigung, Arbeitsverhältnis kündigen, Arbeitsverhaeltnis kuendigen, Kündigung Arbeitsvertrag, Kuendigung Arbeitsvertrag, ordentliche Kündigung, ordentliche Kuendigung, fristgemäße Kündigung, fristgemaesse Kuendigung, fristgerechte Kündigung, fristgerechte Kuendigung, Musterkündigung, Musterkuendigung, Kündigungsschreiben, Kuendigungsschreiben
|