| Mindesthebesatz von 200% zur Gewerbesteuer ab 2004 verfassungsgemäß |
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Mit Beschluss vom 27. Januar 2010 (2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04, Pressemitteilung Nr. 12/2010 vom 4. März 2010) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der seit dem 1. Januar 2004 geltende Mindesthebesatz von 200% für die Gewerbesteuer verfassungsgemäß ist. Zwei Gemeinden in Brandenburg hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie ihre kommunale Selbstverwaltung durch den seit 1. Januar 2004 geltenden Mindesthebesatz von 200% als verletzt ansahen. Eine Gemeinde senkte ihren Hebesatz von 300% im Jahr 2001 auf 0% für die Jahre 2003 und 2004, um Unternehmen einen Anreiz zur Ansiedlung in der strukturschwachen Region zu bieten. Eine andere Gemeinde hatte für die Jahre 2002 bis 2004 auf die Erhebung der Gewerbesteuer verzichtet, da sie einen ausgeglichenen Haushalt auswies und für 2004 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt plante. |

