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Lohn- und Gehaltsabrechnung

Sie sind Arbeitgeber und suchen nach Wegen, Ihre Mitarbeiter angemessen, aber ohne Belastung mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu bezahlen?

 

Sie stellen einen neuen Mitarbeiter ein und möchten sich vorab die über monatlichen und jährlichen Gesamtkosten einschließlich Arbeitgeberaufwendungen zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaftsbeiträgen etc informieren?

 

Sie verlieren den Überblick über die zu beachtenden Vorschriften bei der Erstellung der Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter?

Steuerberater Jan Tim Schüszler übernehmimmt für Sie die Erstellung der Abrechnungen und beraten Sie umfassend über mögliche Entgeltformen, die steuer- und/oder sozialversicherungsfrei oder nur pauschal besteuert werden und zeigt Ihnen die Kosten auf, die Ihnen bei Einstellung neuer Mitarbeiter entstehen.


Denn das Personalwesen ist nicht nur im arbeitsrechtlichen Bereich, sondern auch im Bereich der Lohn-
und Gehaltsabrechnung ein risikobehafter Bereich, in dem viele Fehler unterlaufen können, wenn man sich nicht auskennt.

Ob es um die richtige lohnsteuerliche und/oder sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Sonderzahlungen geht, zB Vergütung von Überstunden, Urlaub oder die richtige Ermittlung des steuerpflichtigen Sachbezugs für Firmenwagen.

 

Geschehen solche Fehler, werden sie oftmals erst viele Jahre später im Rahmen einer Sozialversicherungs- oder Lohnsteuer-Außenprüfung entdeckt. Dann tragen Sie als Arbeitgeber sämtliche Kosten, denn eine Nachbelastung der Mitarbeiter ist regelmäßig nicht möglich.

 

Um diese Risiken von vornherein zu vermeiden, unterstützt Herr Schüszler Sie mit seinem Wissen und Erfahrung bei der Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder übernimmt die Erstellung für Sie.

Bei Sozialversicherungs- oder Lohnsteuer-Außenprüfungen begleitet er Sie, damit diese reibungslos ablaufen.


Zu seinen Leistungen gehören u.a.

  • erstmalige Einrichtung der Firmen- und Mitarbeiterstammdaten
  • laufende Pflege aller Stammdaten
  • Erfassen der Lohndaten
  • An- und Abmeldung ein- und austretender Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern
  • Führen der Lohnkonten der Mitarbeiter
  • Duchführen der Lohnabrechnung
  • Durchführen der gesetzlich vorgeschriebenen Datenübermittlung an Krankenkassen und Finanzämter
  • Erstellen von Auswertungen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen, zB Beitragsnachweise, Lohnjournale, Lohnkonten, Buchungsbelege u.a.
  • Erstellen von Bescheinigungen, Meldungen und Anträgen, zB
    • Antrag auf Arbeitgeberaufwendungsersatz bei Arbeitsunfähigkeit (Lohnfortzahlung)
    • Meldungen an Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
    • Meldungen für Schwerbehindertenausgleichsabgabe
    • Lohn- und Verdienstbescheinigungen