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Lizenzvertragsrecht

 

WNS Will+Partner erstellt ausgewogene Lizenzverträge für Sie durch den Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Andreas Will. Ihre Filmproduktion, Fotos, Texte, Bücher, Musikaufnahmen sind bei WNS Will+Partner Rechtsanwälte|Steuerberater in besten Händen. Wir stellen Ihnen den geeigneten Vertrag zur Verfügung. Soweit Ihnen von Ihrem Kontrahenten ein Vertrag vorgelegt wird, übernehmen wir die Prüfung und sorgen für notwendige und sinnvolle Streichungen und/oder Ergänzungen. Der Erwerb von Nutzungsrechten ist ein komplexes Thema. Es ist in Deutschland zu unterscheiden zwischen dem einfachen Nutzugsrecht und dem ausschließlichen Nutzungsrecht. An Werken des Urheberrechts (§ 2 UrhG) können solche Rechte eingeräumt werden (z.B. an Foto, Film, Text/Sprachwerk, Musik , ggf. auch Datenbankwerken und Computerprogrammen/Software).


 

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Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein.