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Landgericht Hamburg zur örtlichen Zuständigkeit in Internet-Angelegenheiten

Das Landgericht Hamburg bleibt bei der üblichen Praxis, die örtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über Aussagen im Internet weiterhin danach zu bestimmen, wo das Angebot bestimmungsgemäß abgerufen werden kann.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.05.2008 - 315 O 992/07