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Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens am Tage nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
WNS Will+Partner Rechtsanwälte | Steuerberater Mönckebergstraße 27 20095 Hamburg Fax: +49 (0)40-3280978-11
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleitung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
-Ende der Widerrufsbelehrung-
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Hinweise zu den Kosten und Abschluss von Beratungs- und Mandatsverträgen:
Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines ausdrücklich zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge als Pauschale oder Stundensatz ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert bzw. den Rahmengebühren des RVG. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages bzw. der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein.
Soweit auf dieser Website oder anderswo Leistungen kostenlos von uns angeboten werden (z.B. von Fall zu Fall die Erstberatung zu bestimmten Themen), beziehen Sie sich bitte auf den entsprechenden Artikel. Dann fallen natürlich keine Kosten für diese Leistungen an.
Rechtsschutzversicherung:
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit der Versicherung, die erforderlich ist, um eine Deckungszusage einzuholen. Wir haben bisher mit allen Versicherern, denen wir begegnet sind, gute Erfahrungen machen können. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.
Beachten Sie bitte Folgendes: Sie haben als Rechtschutzversicherter das Recht der freien Anwaltswahl, müssen sich daher nicht an einen bestimmten Anwalt, den Ihnen die Rechtschutzversicherung nennt, verweisen lassen.
Prozesskostenhilfe:
Wenn Sie sich die Durchführung eines Gerichtsverfahrens nicht leisten können, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe bedeutet die vollständige oder teilweise Befreiung von den Gerichtskosten und den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Prozesskostenhilfe kann für (fast) jede Art von Verfahren beantragt werden. Voraussetzung ist, dass eine Klage hinreichende Erfolgsaussicht hat. Abhängig von Ihren Vermögensverhältnissen wird die Prozesskostenhilfe ratenfrei oder mit der Verpflichtung zur Rückzahlung in Raten gewährt.
Prozessfinanzierung:
In bestimmten Fällen gibt es die Möglichkeit, einen eigenen Gerichtsprozess durch Dritte finanzieren zu lassen. Das bedeutet, dass der Prozessfinanzierer für die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aufkommt und als Gegenleistung einen Teil des Erstrittenen für sich beansprucht.Gern prüfen wir diese Möglichkeit für Ihren Fall und führen die Korrespondenz mit den Anbietern solcher Finanzierungen. In der Regel wird dem Anbieter eine Klageschrift als Entwurf nebst den im Entwurf angekündigten Anlagen zur eigenen Prüfung der Erfolgsaussichten von uns vorgelegt. Sie haben damit sogar eine zweite Meinung zu Ihrem Fall, ohne dass Ihnen dadurch weitere Kosten entstehen. Übernimmt der Finanzierer Ihren Fall, so gelten zusätzlich die dann mit ihm vereinbarten Bedingungen, die Sie natürlich zuvor ausgiebig studiert und ggf. mit dessen Service besprochen haben. Gern übernehmen wir ggf. auch die Korrespondenz mit dem Finanzierer für Sie, eine Vermittlung solcher Prozessfinanzierungen durch uns ist damit aber nicht verbunden.
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