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Sie sind Kaufmann oder führen eine Gesellschaft des Handelsrechts und verkaufen Waren an andere Kaufleute oder beziehen Waren von solchen? Dann kommen Sie am Handelsrecht nicht vorbei. Das Handelsrecht regelt die Sonderbeziehungen der Kaufleute (Einzelkaufleute und Gesellschaften des Handelsrechts) untereinander. In erster Linie ist das Handelsrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet für Kaufleute dar, sondern modifiziert in entscheidenden Punkten das für den "normalen" Teilnehmer am geschäftlichen Verkehr geltende Recht. Einige Formvorschriften, die im normalen Rechtsverkehr gelten, sind bei Handelsgeschäften ausgeschlossen. Es sind bestimmte Handelsbräuche und gesellschaftsrechtliche Besonderheiten kodifiziert. Beispiel: Die Mängelrüge des § 377 HGB: Mängel, die der gelieferten Ware anhaften, müssen unverzüglich gerügt werden etc. Die Ausschlussfristen des Handelsrechts
Ein weiteres wichtiges Gebiet des Handelsrechts ist das Handelsvertreterrecht §§ 84 ff. HGB. Wer ist Handelsvertreter? Wer ist Handelsmakler. Schon hier stellen Sie Weichen für die Beantwortung der Frage, ob ein Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB besteht oder nicht. WNS Will+Partner ist als externe Rechtsabteilung für Unternehmen ständig als Ansprechpartner verfügbar. Dadurch ist gewährleistet, dass kurzfristig die richtigen Wege beschritten werden, ohne dass der Rechtsanwalt gleich nach außen in Erscheinung tritt. Ihr Unternehmen wird auf diese Weise in die Lage versetzt, das Richtige zu tun, ohne dass Ihr Gegenüber den Eindruck erhält, es bahne sich ein Konflikt an. Damit kann in aller Regel eine Konfrontation bestmöglich und wirtschaftlich sinnvoll vermieden werden. Gelingt dies einmal nicht, sind wenigstens in der Vorbereitung der Auseinandersetzung alle notwendigen Maßnahmen berücksichtigt worden und wir vertreten Ihr Unternehmen vor Gericht.
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