| BGH: Thumbnails bei Google keine Urheberrechtsverletzung? |
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Anzeigen der Thumbnails von Fotos bei Google keine Urheberrechtsverletzung begründet. Ein Eingrifff in die Rechte des Fotografen oder ausschließlichen Rechteinhabers sei in diesem Fall nicht rechtswidrig, wenn keine Vorkehrungen getroffen worden sind, Suchmaschinen davon abzuhalten, die Ursprungsseite zu besuchen und deren Inhalte in den Suchergebnissen zu verwenden. Soweit Bilder von Nichtberechtigten ohne Schutzvorkehrung vor den Suchmaschinen veröffentlicht werden, haftet der Suchmaschinenbetreiber erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung, er muss also zunächst erfolglos zur Beseitigung der Rechtsverletzung aufgefordert worden sein. BGH
Fragen hierzu?
Rechtsanwalt Andreas Will Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz 040-32809780 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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