will_partner_hg5.jpg
BGH: Thumbnails bei Google keine Urheberrechtsverletzung?

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Anzeigen der Thumbnails von Fotos bei Google keine Urheberrechtsverletzung begründet. Ein Eingrifff in die Rechte des Fotografen oder ausschließlichen Rechteinhabers sei in diesem Fall nicht rechtswidrig, wenn keine Vorkehrungen getroffen worden sind, Suchmaschinen davon abzuhalten, die Ursprungsseite zu besuchen und deren Inhalte in den Suchergebnissen zu verwenden. Soweit Bilder von Nichtberechtigten ohne Schutzvorkehrung vor den Suchmaschinen veröffentlicht werden, haftet der Suchmaschinenbetreiber erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung, er muss also zunächst erfolglos zur Beseitigung der Rechtsverletzung aufgefordert worden sein.

BGH
Urteil vom 29.04.2010
I ZR 68/08
Google-Bildersuche
Vorschaubilder

Anmerkung: Die Entscheidung ist nach unserer Überzeugung nicht auf alle möglichen Übernahmen von Bildern als Thumbnails übertragbar. Es wurde hier lediglich dem Inhaber der Rechte am Foto die Verpflichtung auferlegt, dann, wenn er keine Anzeige in Suchergebnissen wünscht, selbst technische Vorkehrungen dagegen zu treffen (Suchmaschinen aussperren). Keine Aussage wird darüber getroffen, was der Verwender des Suchergebnisses mit dem Thumbnail anstellt. Hier bleibt es also dabei, dass Thumbnails auch Eingriffe in ausschließliche Nutzungsrechte und Urheberrechte sind.

Fragen hierzu?

Rechtsanwalt Andreas Will

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

040-32809780 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.