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Gründung einer Gesellschaft

 

Sie beabsichtigen, sich selbständig zu machen und suchen nach der richtigen Unternehmensform? Sie wollen ein Unternehmen, eine Gesellschaft (z.B. eine GmbH) gründen?

Sie führen bereits ein Unternehmen und fragen sich, ob die derzeitige Rechtsform noch angemessen ist? Sie fragen sich, ob eine Umwandlung sinnvoll ist?

Oder Sie möchten weitere Gesellschafter aufnehmen oder Ihr Unternehmen mit anderen Unternehmen zusammenführen (Verschmelzung)? Sie haben Fragen zur Gründung einer GmbH, zur Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer OHG, einer KG oder einer AG in eine GmbH? Zum Gesellschaftsvertrag einer GmbH, einer UG  -Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt oder einer anderen Gesellschaftsform ? Zur Verschmelzung solcher Unternehmen mit anderen Unternehmen gleicher oder anderer Rechtsform?

 

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin für eine kostenlose umfassende Erst- Beratung. Unsere Kontaktdaten und die Wegbeschreibung zu unserem Büro finden Sie hier.

 

Für Rechtsfragen des Gesellschaftsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Will zur Verfügung, für Fragen des Steuerrechts einschließlich dessen Folgen für Ihre Gesellschaft und betriebswirtschaftliche Angelegenheiten Herr Steuerberater und Dipl.-Betriebswirt (FH) Jan Tim Schüszler. Erstberatungen und solche Beratungen und / oder Dienstleistungen, bei denen beide ihr Wissen zur Verfügung stellen müssen, werden natürlich von ihnen gemeinsam für Sie und mit Ihnen durchgeführt.


Und es geht weiter:

 

WNS Will + Partner berät Sie bei der Wahl der für Sie richtigen Rechtsform unter Berücksichtigung aller wesentlicher Aspekte, insbesondere der Haftungsbegrenzung und Steuerbelastung.

 

Wir erstellen

  • Gesellschaftsverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • weitere Gesellschafterabsprachen
  • Beschlussvorlagen


für die typischen Rechtsformen. Hierbei handelt es sich um folgende:

  • GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vielfach auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet
  • OHG - offene Handelsgesellschaft
  • KG - Kommanditgesellschaft
  • GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • GmbH & Co. KG
  • UG - Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt
  • UG & Co. KG
  • AG - Aktiengesellschaft
  • stille Gesellschaft


Alle Gesellschaftsformen lassen sich grundsätzlich unterteilen in Personen- und Kapitalgesellschaften. Diese unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich

  • der Stellung der Gesellschafter
  • Geschäftsführungsbefugnissen
  • Haftungsfragen
  • Besteuerung der Gesellschaften und ihrer Gesellschafter.

 

Soweit notarielle Beurkundungen und/oder Beglaubigungen vorgeschrieben sind, können diese im Notariat hier in der Mönckebergstraße 27 (www.notariat-moe.de) oder bei einem anderen von Ihnen ausgewählten Notariat vorgenommen werden. Wir übermitteln alle entsprechenden Texte in Dateiform an den Notar, den Sie uns nennen, helfen aber auch bei der Herstellung des Kontaktes.