|
Ein besonderer Tätigkeitsbereich von WNS Will+Partner ist das Geburtsschadensrecht.
Darunter versteht man im Zusammenhang mit der Geburt stehende Schäden des Neugeborenen und/oder der Mutter. Beim Neugeborenen kommt es beispielsweise oft zu Gehirnschäden (Sauerstoffmangel) oder Blutungen, Haut- Weichteil- oder Knochenverletzungen; bei der Mutter kommt es oft zu Damm-, Scheiden- und Gebärmutterrissen.
Die erwähnten Verletzungen treten hauptsächlich bei erschwerten Geburten auf.
Sie haben den Verdacht, dass bei der Geburt nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist?
Mein Team und ich helfen Ihnen:
Erstberatung Tel.: 040-3280978-0
Prüfung der Erfolgsaussichten, empfohlene Vorgehensweise, alles über Schadenersatz und Schmerzensgeld, Tipps & Tricks, Beantwortung Ihrer Fragen
- Wir sorgen für Gerechtigkeit und setzen Ihre Ansprüche konsequent und umfassend durch
- Wir denken auch an Schäden, die nicht auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Menschen oft vergessen
- Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren, selbst wenn das gesamte Ausmaß des Schadens momentan noch nicht absehbar ist
- Wir sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich finanzielle Hilfe erhalten, damit Sie sich voll um das Kind kümmern können
- Wir unterstützen Sie im Umgang mit den Behörden und beteiligten Institutionen
- Wir wickeln die Sache zuverlässig und kompetent für Sie ab, damit Sie den Kopf frei haben für all die anderen Dinge, die jetzt organisiert werden müssen
Warten Sie bitte nicht zu lange, damit etwaige Beweismittel nicht verloren gehen.
Wir klären Sie auf und sagen Ihnen, wie es jetzt weitergeht.
Ich helfe als Anwalt im Bereich Schmerzensgeld, ärztlicher Kunstfehler ("Ärztepfusch") und bin Ihr Rechtsanwalt im Bereich Medizinrecht in Hamburg!
WNS Will+Partner Fachanwalt | Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Gordon Neumann Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg, Tel: 040-3280978-0, Fax: 040-3280978-11 Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|