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Domainrecht

 

Wir unterstützen Sie bei der Domainregistrierung sowie dem Schutz von Domains. Bei unerlaubter Registrierung von Domains sorgen wir dafür, dass die Domain freigegeben wird. Domaingrabber werden von uns zur Verantwortung gezogen. Das Domainrecht ist ein Unterfall des Markenrechts und des Namensrechts. Es ist aber auch eng mit dem Wettbewerbsrecht verbunden. Eine gute Beratung vor der Registrierung einer Domain erspart Ihnen großen Ärger uns sichert Ihre Rechte. Die anwaltliche Hilfe kann in diesem Rechtsgebiet einerseits in der Beratung vor und der Begleitung bei der Anmeldung einer Domain, ggf. im Verbund mit einer Marke, liegen. Andererseits unterstützen wir Sie bei der Verfolgung Ihrer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Für den Fall, das Sie selbst von möglichen Rechteinhabern in Anspruch genommen werden, führt die erfahrene Hilfe eines kurzfristig hinzugezogenen Rechtsanwalts regelmäßig dazu, dass möglicher Schaden und auch Verfahrenskosten erheblich geringer ausfallen. Im Übrigen ist auch hier nicht jede Abmahnung berechtigt.


 

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Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein.