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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

 

Sie haben eine (fristlose) Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Klicken Sie bitte auf den Menüpunkt "Angebot für gekündigte Arbeitnehmer" rechts.

 

Als bundesweit tätiger Fachanwalt für Arbeitsrecht helfe ich, wenn Sie noch rückständigen Lohn, Urlaub und/oder Überstunden einfordern oder wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind. Rufen Sie mich unverbindlich an, Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung der Situation:

 

 

Erstberatung Tel.: 040-3280978-0

 

 

 

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag angeboten wurde, unterbreite ich gerne ein Angebot für eine umfassende Beratung und/oder Vertretung. In vielen Fällen gelingt es mir, mit Ihrem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung auszuhandeln, die Ihre Interessen umfassend wahrt. Bitte bedenken Sie:

 

"Die Höhe der Abfindung hängt entscheidend von der Erfahrung und dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmeranwalts ab."

 

 

 

Ich helfe darüber hinaus auch regelmäßig bei folgenden typischen arbeitsrechtlichen Problemen:

 

• Arbeitsverträge, Abmahnungen


• Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Widerruf, betriebliche Übung


• Sittenwidriger Lohn


• Mobbing, Diskriminierung, Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


• Arbeitnehmerhaftung


• Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehindertenrecht


• Minijobs, Leiharbeiter, Zeitarbeit, Nebentätigkeiten


• Teilzeit, Befristung, Arbeit auf Abruf


• Entfristungsklagen


• Betriebsübergang


• Insolvenz, Insolvenzgeld