| Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten verfassungsgemäß |
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Mit seinem Urteil vom 4. Februar 2010 (X R 10/08) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten verfassungsgemäß ist.
Damit verbleibt es bei der durch die damalige Bundesregierung mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (StSofortPG) vom 22. Dezember 2005 getroffene Regelung, dass private Steuerberatungskosten ab dem 1. Januar 2006 nicht mehr abziehbar sind.
Weiterhin abziehbar bleiben Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung. |

